Praxis für
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Weilerswist

ACHTUNG

Wichtige Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) 

 Liebe Familien, Jugendliche und Sorgeberechtigte 

 Im Folgenden finden Sie und Ihr sehr wichtige Informationen zum Umgang mit Ihren und Euren sensiblen Daten! Sie müssen aktiv entscheiden, ob wir ab 2025 hochsensible Daten über Ihre Kinder in die „elektronische Patientenakte (ePA)“ speichern müssen! Ihr Kind ist in unserer Praxis in Behandlung, weil eine kinder- und jugendpsychiatrische bzw. psychische Störung besteht oder eine solche zumindest vermutet wird. Bei der Behandlung in unserer Praxis entstehen hochsensible persönliche Gesundheitsdaten, bei denen - sofern sie öffentlich bekannt werden - ein Risiko von Diskriminierung oder Stigmatisierung besteht. Die Gesetzeslage besagt, dass Ohne einen aktiven Widerspruch jede/r gesetzlich Versicherte ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) erhält. In der Folge wird diese automatisch mit medizinischen / therapeutischen Daten gefüllt. Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind dann gesetzlich verpflichtet, die ePA unaufgefordert mit Befundberichten aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und im Ver lauf vielen weiteren Daten zu befüllen. Zudem wird u.a. jedes eRezept für Ihr Kind automatisch in der ePA gespeichert, auch werden von den Krankenkassen automatisch Diagnosen, Abrechnungsdaten und Medikationslisten in die ePA eingestellt. 

Über Risiken zu informieren sind wir vom Gesetzgeber verpflichtet. Wir weisen Sie darauf, dass es sich bei Daten aus unserer Behandlung um sogenannte hochsensible Daten handelt, bei denen ein Risiko von Diskriminierung oder Stigmatisierung bei Bekanntwerden besteht. Denn jede Arztpraxis, jede Therapiepraxis, jedes Krankenhaus, in dem Ihr Kind jetzt oder auch nach Volljährigkeit behandelt wird, kann Daten einsehen, die in der ePA enthalten sind. Ebenso kann dies auch jede Apotheke, in der Sie z.B. elektronische Rezepte einlösen. 

 Für Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten oberste Priorität! 

Wir als Praxis haben erhebliche Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der hochsensiblen Daten aus unserer Tätigkeit in der ePA.

 Aus den dargelegten Gründen empfehlen wir Ihnen, die Entscheidung extrem gründlich zu überdenken, die hochsensiblen Daten aus der Behandlung in unserer Praxis in die ePA einfließen zu lassen. Es handelt sich um Informationen der höchsten Vertraulichkeit und damit um Informationen, die leider immer noch zu Stigmatisierung und Diskriminierung führen können. Sofern auch Sie Bedenken in Bezug auf die ePA haben, können Sie von Ihrem generellen Widerspruchsrecht gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte für Ihr Kind Gebrauch bei Ihrer Krankenkasse machen. Zumindest aber können Sie Daten aus der Behandlung in unserer Praxis NICHT in der elektronischen Patientenakte speichern lassen.